Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Fotoshootings
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Fotografin und der Auftraggeberin/dem Auftraggeber über fotografische Leistungen (z.B. Schwangerschafts-, Neugeborenen-, Baby-, Familien- und Portraitshootings), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 2 Bildstil / künstlerische Freiheit / Reklamationen
Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist darüber informiert, dass Fotografie eine künstlerische Leistung darstellt. Der Bildstil der Fotografin (u.a. Farbgebung, Kontrast, Helligkeit, Bildlook, Retusche) ist vor Vertragsschluss durch Portfolio/Beispielfotos bekannt und wird mit Auftragserteilung ausdrücklich akzeptiert.
Reklamationen hinsichtlich des Bildstils, der Bildbearbeitung oder der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern keine technischen Mängel vorliegen.
Die Fotografin arbeitet – je nach Motiv, Lichtsituation und gewünschter Bildwirkung – bewusst auch mit offener Blende. Hierbei kann es gestalterisch gewollt sein, dass einzelne Bildbereiche unscharf dargestellt werden (z.B. geringe Schärfentiefe, Hintergrundunschärfe). Dies stellt keinen Mangel dar und ist kein Reklamationsgrund.
Reklamationen im Nachhinein bezüglich selbst gewählter Kleidung, Accessoires, Styling oder selbst geäußerter Motivwünsche sind ausgeschlossen.
Bei Shootings mit Kindern (insbesondere Neugeborenen, Babys und Kleinkindern) ist der Auftraggeberin/dem Auftraggeber bewusst, dass das Verhalten und die Mitarbeit des Kindes nicht vorhersehbar ist. Reklamationen, die darauf beruhen, dass ein Kind nicht mitmacht, weint, unruhig ist oder bestimmte Aufnahmen nicht möglich sind, sind ausgeschlossen.
§ 3 Wünsche / Umsetzung / Kulanz-Nachbearbeitung
Wünsche (z.B. bestimmte Motive, Posen, Bildideen, Details) können von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber jederzeit vor und während des Shootings geäußert werden. Die Fotografin ist bemüht, diese Wünsche im Rahmen der gebuchten Leistung, der örtlichen Gegebenheiten sowie der fotografischen und sicherheitsrelevanten Möglichkeiten umzusetzen.
Ein Anspruch auf die vollständige Umsetzung aller Wünsche besteht nicht.
Nach Übergabe der finalen Bilder ist eine einmalige Nachbearbeitung (z.B. leichte Anpassungen an Helligkeit oder Retusche) nur nach Absprache und ausschließlich auf Kulanz möglich, sofern diese technisch und künstlerisch vertretbar ist. Weitergehende Nachbearbeitungen oder wiederholte Änderungswünsche sind ausgeschlossen.
§ 4 Bildauswahl / Dateiformat / RAW-Dateien
Die Auswahl der finalen Bilder erfolgt durch die Fotografin im Rahmen der künstlerischen Gestaltung und Qualitätssicherung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Lieferung der Bilder erfolgt ausschließlich als JPEG-Dateien in hoher Auflösung.
Die Herausgabe von RAW-Dateien, unbearbeiteten Dateien oder vollständigen Serien ist ausgeschlossen.
§ 5 Pünktlichkeit / Verspätung
Die Fotografin plant für jedes Shooting ausreichend Zeit entsprechend dem gebuchten Paket ein.
Verspätungen, die durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber verursacht werden, gehen zu Lasten der Auftraggeberin/des Auftraggebers. In diesem Fall verkürzt sich die Shootingzeit entsprechend, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Preisnachlass entsteht.
Sofern eine Durchführung des Shootings aufgrund erheblicher Verspätung nicht mehr möglich ist, gilt dies als kurzfristige Absage durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber.
§ 6 Terminverschiebung / Krankheit / Ausfall
6.1 Verschiebung durch die Fotografin
Muss ein Termin durch die Fotografin (z.B. wegen Krankheit oder höherer Gewalt) verschoben werden, wird der Auftraggeberin/dem Auftraggeber ein Ersatztermin angeboten.
Sollte eine Terminverschiebung durch die Fotografin für die Auftraggeberin/den Auftraggeber nicht zumutbar sein, besteht das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet.
6.2 Verschiebung durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber
Sollte die Auftraggeberin/der Auftraggeber den Termin wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht wahrnehmen können, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
Bei Terminverschiebungen durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber bleibt eine bereits geleistete Anzahlung grundsätzlich bestehen und wird auf den Ersatztermin angerechnet.
§ 7 Anzahlung / kurzfristige Absage / Ausfallhonorar
Mit Buchung wird eine Anzahlung fällig. Diese dient der Terminreservierung und wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
Bei kurzfristiger Absage durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber (insbesondere innerhalb von 48 Stundenvor dem Termin) oder bei Nichterscheinen wird die Anzahlung nicht erstattet.
Zusätzlich zur einbehaltenen Anzahlung wird eine Ausfallgebühr fällig. Diese beträgt 199,00 EUR netto.
Der Auftraggeberin/dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Fotografin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 8 Nutzungsrechte / Social Media / Verfremdung
Mit vollständiger Bezahlung erhält die Auftraggeberin/der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht zur privaten Nutzung der gelieferten Bilder.
Eine kommerzielle Nutzung (z.B. Werbung, Verkauf, Unternehmenswebseiten, bezahlte Anzeigen, Kooperationen) ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Fotografin nicht gestattet.
Bei Veröffentlichung in sozialen Netzwerken ist die Verwendung von Filtern, Presets, starker Farbveränderung oder sonstiger Verfremdung der Bilder (z.B. starke Körnung, Beauty-Filter, KI-Filter) nicht gestattet.
Änderungen oder Verfremdungen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der Fotografin erfolgen.
§ 9 Sicherheit / Haftung / Mitgebrachte Gegenstände / Kinder & Tiere
Sicherheit hat bei allen Shootings oberste Priorität. Die Fotografin ist berechtigt, bestimmte Posen, Requisiten oder Abläufe abzulehnen oder abzubrechen, wenn diese aus Sicht der Fotografin ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Die Auftraggeberin/der Auftraggeber haftet für sich selbst sowie für mitgebrachte Begleitpersonen, insbesondere für Kinder.
Eltern bzw. Aufsichtspersonen sind während des gesamten Shootings für die Aufsicht und Sicherheit ihrer Kinder verantwortlich. Es ist sicherzustellen, dass Kinder keine Gegenstände anfassen oder Handlungen ausführen, die die Sicherheit gefährden, das Shooting stören oder Schäden an Studio-/Shooting-Equipment verursachen könnten.
Werden Tiere zum Shooting mitgebracht, liegt die Verantwortung für die Aufsicht, Sicherung und das Verhalten des Tieres vollständig bei der Auftraggeberin/dem Auftraggeber.
Für Schäden oder Verlust an mitgebrachten Gegenständen, Kleidung, Schmuck, Accessoires oder persönlichen Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
§ 10 Lieferzeit / Bearbeitung
Die Bearbeitung der Bilder erfolgt im Stil der Fotografin. Die Lieferzeit beträgt bei normalen Shootings in der Regel höchstens 4 Wochen, gerechnet ab dem Shootingdatum.
In Ausnahmefällen (z.B. Krankheit, Urlaub, saisonal hohe Auslastung oder unvorhersehbare Ereignisse) kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. In diesem Fall wird die Auftraggeberin/der Auftraggeber rechtzeitig informiert.
Ein Anspruch auf eine schnellere Lieferung besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 11 Bildauswahl / Speicherfristen / Datensicherung
Nach dem Shooting stellt die Fotografin der Auftraggeberin/dem Auftraggeber die Bilder zur Auswahl zur Verfügung (z.B. über eine Online-Galerie oder über eine persönliche Bildpräsentation).
Die Auftraggeberin/der Auftraggeber hat bei einer Online Galerie in der Regel 14 Tage Zeit, die gewünschte Bildauswahl verbindlich mitzuteilen. Bei einer persönlichen Bildpräsentation wird die Auswahl vor Ort an dem Tag getroffen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, ist die Fotografin nicht verpflichtet, die Auswahlgalerie weiterhin verfügbar zu halten oder erneut bereitzustellen.
Nach Abschluss des Auftrags und Übergabe der finalen Bilder besteht grundsätzlich kein Anspruch auf dauerhafte Archivierung oder Datensicherung durch die Fotografin.
Eine längere Archivierung oder erneute Bereitstellung von Daten ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich. Hierfür kann eine Aufwands- und Speicherpauschale berechnet werden.
Die Fotografin bewahrt Bilddaten (z.B. Auswahlgalerien, bearbeitete Dateien) in der Regel bis zu 2 Jahre auf. Eine Garantie auf Verfügbarkeit, Wiederherstellung oder vollständige Archivierung über diesen Zeitraum hinaus wird jedoch ausdrücklich nicht übernommen.
§ 12 Reklamationen / Mängel
Technische Mängel sind der Fotografin unverzüglich nach Erhalt der Bilder mitzuteilen.
Reklamationen, die auf künstlerischer Gestaltung, Bildstil, Schärfentiefe, Outfitwahl, selbst geäußerten Motivwünschen oder fehlender Mitarbeit (z.B. von Kindern) beruhen, sind ausgeschlossen.
§ 13 Qualitätskontrolle / Einbeziehung Dritter / Datenschutz
Die Fotografin ist berechtigt, die von ihr erstellten Bilder zur Qualitätskontrolle jederzeit Dritten (z. B. Coaches, Mentoren, Fotografenkolleginnen, Mitarbeiterinnen oder Bearbeitungsdienstleistern) zugänglich zu machen, um die Einhaltung ihrer künstlerischen und technischen Qualitätsstandards sicherzustellen.
Auch Bearbeitungsdienste, Angestellte oder sonstige beauftragte Dritte können in diesem Zusammenhang zur Bildbearbeitung oder Beratung herangezogen werden.
Alle Beteiligten sind verpflichtet, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die Bilder ausschließlich für den genannten Zweck zu verwenden. Eine Weitergabe der Bilder an Dritte außerhalb dieser Berechtigten ist ausdrücklich untersagt.
Die Fotografin trifft alle angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der Bilder zu gewährleisten. Eine vollständige Sicherheit und das Ausschließen jeglicher Sicherheitslücken im Internet oder bei elektronischer Datenübertragung kann jedoch nicht garantiert werden.